Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom Januar 2024
1. Vertragsgestaltung und Auftragsannahme
1.1. Aufträge, die Seminarveranstaltungen, Trainings, Coachings, Mentoring oder Vorträge zum Inhalt haben und weniger als drei honorarpflichtige Tagessätze umfassen, können mündlich oder schriftlich an Trainer Fischer erteilt werden. Ein Auftrag gilt erst durch die Bestätigung von Trainer Fischer oder bei Abschluss eines schriftlichen Vertrags als angenommen. Für Aufträge, die drei oder mehr honorarpflichtige Tagessätze umfassen, ist ein Vertrag in Schriftform abzuschließen.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistungen
2.1. Trainer Fischer erbringt seine Dienstleistungen selbst oder durch freie Mitarbeiter, die im Trainer Fischer Team kooperieren. Trainer Fischer ist berechtigt, einen geeigneten Berater oder Trainer für die Erfüllung des Auftrags frei auszuwählen. Es besteht von Seiten des Auftraggebers kein Anspruch auf einen bestimmten Berater oder Trainer, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
2.2. Umfang, Form und Thema der Beratungs- und Trainingsleistungen werden in der Auftragsbestätigung oder im schriftlichen Vertrag definiert.
3. Honorare
3.1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist das erste Kontaktgespräch mit dem Auftraggeber unentgeltlich.
3.2. Ein Honorar wird je angefangenen Tag bzw. je angefangenes Projekt für Besprechungen, Analysen, Beratungen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3. Für die Durchführung von Mentoringprogrammen und Coachingprogrammen werden Pauschal- bzw. Paketpreise vereinbart und abgerechnet.
3.3.1. Für die Durchführung von Tagesveranstaltungen wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz technischer sowie persönlicher Assistenten, ggf. anfallende Raummieten und Leihgebühren für Medien wie Flipchart, Projektoren, Leinwand, Pinnwände, Video- und Musikanlagen berechnet und sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
3.4. Für Seminare am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen sind besondere Honorarvereinbarungen zu treffen, die in der aktuellen Honorarübersicht einsehbar sind.
3.5. Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten trägt der Auftraggeber. Diese werden gesondert berechnet, sofern sie nicht direkt vom Auftraggeber übernommen werden.
3.6. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.7. Das vereinbarte Honorar wird vor der Durchführung nach Rechnungsstellung binnen 10 Tagen rein netto fällig. Umfassende Projekte werden monatlich abgerechnet, sofern keine à-conto-Zahlungen vereinbart wurden. Sämtliche Zusatzkosten wie Reise- und Übernachtungsspesen sowie anfallende Kosten für zusätzliche Technik, Meetingräume etc. werden im Nachgang und nach Rechnungsstellung binnen 10 Tagen fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden je angefangenen Monat 1,1 Prozent Verzugszinsen fällig. Trainer Fischer behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Nichtzahlung als kostenpflichtiges Storno gemäß Ziffer 4.8 zu betrachten bzw. die Durchführung bis zum Zahlungseingang abzulehnen.
3.8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Sicherung der Leistungen
4.1. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von Trainer Fischer an den erstellten Werken, insbesondere an Trainingsunterlagen, an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Konzepte, Trainingsunterlagen und Ausarbeitungen durch den Auftraggeber – auch auf elektronischen Datenträgern – bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Trainer Fischer. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung haftet der Auftraggeber. Unabhängig von Schadensersatzforderungen, insbesondere bei gewerblicher oder interner Verwertung der Unterlagen, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe des dreifachen Honorars als vereinbart.
4.2. Das Mitschneiden von Seminaren, Trainings, Vorträgen und Webinaren auf Ton- oder Bildträger ist untersagt, sofern nicht sowohl der Lizenzgeber als auch Trainer Fischer eine ausdrückliche und schriftliche Genehmigung erteilt haben. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung haftet der Auftraggeber. Unabhängig von Schadensersatzforderungen, insbesondere bei gewerblicher oder interner Verwertung der Aufzeichnungen, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe des dreifachen Honorars als vereinbart.
4.3. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werken keine Urheber- und/oder sonstigen Rechte entgegenstehen.
4.4. Der Auftraggeber informiert Trainer Fischer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind.
4.5. Trainer Fischer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.6. Trainer Fischer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.7. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Trainer Fischer und/oder angestellte bzw. freie Mitarbeiter wegen höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, unzumutbaren Straßenverhältnissen, Krankheit, Unfall oder sonstigen von Trainer Fischer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist Trainer Fischer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Eventuell anfallende Folgekosten, wie beispielsweise Stornogebühren von Hotels und Reiseunternehmen, trägt in jedem Fall der Auftraggeber. Für die Nachholung der Dienstleistung unterbreitet Trainer Fischer mindestens drei alternative Terminvorschläge, die alle innerhalb einer Frist von 12 Monaten, gerechnet ab dem ursprünglich vereinbarten Termin, liegen müssen. Ist Trainer Fischer dazu nicht in der Lage, wird der Vertrag unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht aufgelöst. Liegen die drei Terminvorschläge innerhalb der genannten Frist und lehnt der Auftraggeber alle drei Terminvorschläge ab – und kommt es deshalb zu keiner Nachholung der Dienstleistung innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab dem ursprünglich vereinbarten Termin –, erhält Trainer Fischer ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten gemäß Ziffer 3.
4.8. Wird ein vereinbarter Beratungs- und/oder Trainingstermin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, ist bei Absage innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der zu erbringenden Dienstleistung ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 %, innerhalb von 3 Monaten in Höhe von 75 % und innerhalb von 1 Monat in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars jeweils zuzüglich der anfallenden Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber die Zahlung des Ausfallhonorars nicht durch Berufung auf höhere Gewalt verweigern kann. Das Ausfallhonorar wird sofort bei Absage fällig.
5. Bild- und Tonaufnahmen
Trainer Fischer wird für die Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen, die während der Maßnahme entstehen, die gesonderte Zustimmung der Teilnehmenden einholen.
6. Allgemeines
6.1. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen sodann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
6.2. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesen Geschäftsbedingungen und aus einem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.